Die Kindergruppen in den Freiwilligen Feuerwehren sind bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.
Die einzige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Kinderfeuerwehr dem öffentlich-rechtlichen Teil der Feuerwehr zugeordnet ist und die Kinder mindestens sechs Jahre alt sind.
Der Unfallschutz umfasst nicht nur die Gruppenstunden selbst und die Wege zur oder von der Feuerwehr, sondern auch die Teilnahme an Ausflügen und anderen spielerischen Freizeitaktivitäten, solange eine Veranstaltung der Kinderfeuerwehr vom Verantwortlichen angesetzt ist. Und auch die Wege, die mit diesen offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen.
Übrigens: Der Unfallschutz Ihres Kindes ist für Sie völlig kostenlos.
Sie sehen: Die kleinen Löschteufel sind bei uns in guten Händen.